Pre-Flagging - 19. Oktober 2020 - RegPK

Shownotes

Naive Fragen zu: 18:00 Corona/Podcast der Kanzlerin - hat die Kanzlerin dieses Jahr mehr Podcasts gemacht als Interviews gegeben? (ab 35:55) - warum macht sie mehr Podcasts als Interviews? - erklären Sie sich das "große Interesse" an dem Podcast der Kanzlerin, damit dass sie keine journalistischen Interviews gibt? (ab 39:12) - ist es mit Ihrem und dem Demokratieverständnis der Kanzlerin vereinbar, dass sie mittlerweile viel mehr Eigen-PR-Videos macht als kritische, journalistische Interviews? 46:08 Integrationsgipfel/Kabinettsausschuss Rechtsextremismus - können Sie kurz begründen, warum das ausfällt? (48:40) 58:16 Pushbacks im Mittelmeer - könnte das Verteidigungsministerium nochmal bestätigen, dass die Marine diese illegalen Pushbacks beobachtet hat? (ab 1:00:55) 1:06:35 Uploadfilter - es geht um Ihren Entwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, in dem Sie die Pflichten zum Einsatz von Uploadfiltern verschärft haben– zulasten der Grundrechte. Mich würde interessieren, warum Sie das tun oder warum der neue Vorschlag zum Pre-Flagging genau den Vorstellungen entspricht, die Google eingebracht hat. - außerdem hatte Ihre Ministerin versprochen den Bundesdatenschutzbeauftragten mit einzubeziehen, der sich explizit gegen dieses Pre-Flagging und gegen Googles Vorstellungen ist. Wurde der nicht mit einbezogen oder findet er es toll? - möchten Sie dementieren, dass Ihr neuer Vorschlag, den Sie auch gerade erläutert haben zum Pre-Flagging, genau den Vorstellungen entspricht, die Google unterbreitet hat? Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell: Konto: Jung & Naiv IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900 GLS Gemeinschaftsbank PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.